Die Selbsthilfe hat sich bei Depressionen als Unterstützung und Ergänzung der Therapie als sehr hilfreich erwiesen.
In einer Selbsthilfegruppe treffen sich Betroffene oder Angehörige zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch, zur gemeinsamen Suche nach möglichen Bewältigungsformen, aber auch, um von einer Gruppe Gleichbetroffener getragen zu werden. Die SHG ermöglichen Betroffenen den Aufbau von neuen sozialen Kontakten.
Die Leistungen in den SHG sind in den letzten Jahren als preiswerte Ergänzung zum professionellen Gesundheitssystem von den Kostenträgern entdeckt worden. Daher können gesundheitliche SHG von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden. Grundlage ist der § 20 Abs. 4 des Sozialgesetzbuch V (SGB). Vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten bieten auch andere Institutionen (z.B. Rentenversicherung, aber auch Kommunen und Länder).
Etwa die Hälfte aller SHG sind freie, nicht organisierte Gruppen. Sie gehören keiner überregionalen Selbsthilfeorganisation an.